
Art.Nr.: 12684
Blink- oder Dauerlicht einstellbar
Silikon
Akku über USB-Kabel aufladbar
individuelle Größenanpassung durch einfaches Zuschneiden
spritzwassergeschützt
ca. 4 Stunden Blinklicht, ca. 2,5 Stunden Dauerlicht
inkl. USB-Kabel
M/L - Maße 50 cm/18 mm - 4053032126848
L/XL - Maße 70 cm/18 mm - 4053032126855

Laden des Flash Leuchtartikels USB
Der Flash Leuchtartikel wird mithilfe des USB-Kabels aufgeladen. Sie können den Artikel bequem an Ihren Computer oder mithilfe
eines Adapters (separat erhältlich #12709) an eine Steckdose anschließen. Die Ladezeit beträgt ca. 15 Minuten. Während des
Ladevorgangs leuchtet ein rotes Licht. Ist der Flasher fertig geladen, erlischt das Licht.
Wir empfehlen die Leuchteinheit nach jedem Spaziergang wieder aufzuladen und nicht gänzlich zu entladen.
Die Leuchtstärke bei Dauerlicht nimmt nach ca. 2,5 Std. leicht ab.
Bitte nur Ladegeräte verwenden mit einer Spannung von maximal
5 Volt. Laden Sie den Akku nur unter Aufsicht. Enthält Lithium-Ionen Akku 80mAh (nicht austauschbar).
Bitte diesen Hinweis aufbewahren.
Für optimale Sichtbarkeit bitte weiteres Sicherheitszubehör, z. B. eine Sicherheitsweste, verwenden.
Kürzen des Flash Leuchtartikels USB
Öffnen Sie eine Seite des Leuchtbandes. Kürzen Sie das Band auf die gewünschte Länge durch einfaches Zuschneiden.
Elektro- und Elektronikgeräte / Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und
Elektronikgeräten. Die Wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese
einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll,
sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die
aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei
zu trennen.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte. Ab dem
01.07.2022 unterliegen auch diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die
mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei
Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Die
Firma Trixie fällt nicht unter die o.g. Rücknahmepflicht. Sie können Ihre Altgeräte kostenlos an den ausgewiesenen örtlichen
Sammel- und Rückgabesystemen abgeben.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und
Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung
der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass
das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Hersteller-Informationen gemäß § 18 Abs. 4 ElektroG Version 1.0 / Stand: Januar 2022